Konsequenzen aus „Safe Harbor“-Urteil
Berlin: (hib/STO) Um „Konsequenzen aus dem ,Safe Harbor'-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)“ geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7746). Darin verweist die Fraktion darauf, dass der EuGH am 6. Oktober 2015 die sogenannte „Safe Harbor“-Regelung der EU-Kommission mit den Vereinigten Staaten von Amerika für unwirksam erklärt habe und damit seitdem „die notwendige zentrale Rechtsgrundlage der Privatwirtschaft für Informations- beziehungsweise Datentransfers in die USA entfallen“ sei. Wissen will sie unter anderem, auf welche Weise die Bundesregierung konkret das Ziel der EU-Kommission unterstützte, zeitnah ein neues „Safe Harbor“-Abkommen zu erreichen.
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