Rückgriffsquote bei Unterhaltvorschuss
Berlin: (hib/AW) Im Jahr 2014 haben 441.719 Kinder in Deutschland Unterhaltsvorschuss bezogen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Auswirkungen der Einführung des Kontoabrufverfahrens nach Paragraf 6 des Unterhaltsvorschussgesetzes mit, den sie als Unterrichtung (18/7700) vorgelegt hat. Die Gesamtausgaben für den Unterhaltsvorschuss beliefen sich nach Regierungsangaben auf rund 843 Millionen Euro, von denen 281 Millionen Euro auf den Bund entfielen. Zwei Drittel der Kosten werden von Ländern und Kommunen getragen. Die Rückgriffsquote auf die Unterhaltsforderungen gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil habe bei 23 Prozent gelegen, dabei seien Einnahmen von 192 Millionen Euro erzielt worden. Die Quote habe sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht, 2010 habe sie noch bei lediglich 18 Prozent gelegen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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