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10.03.2016 Auswärtiges — Antwort — hib 145/2016

Reformen in Republik Moldau angemahnt

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung zeigt sich „über die mangelnden Unabhängigkeit der Justiz der Strafverfolgungsbehörden in der Republik Moldau besorgt“. Wie sie in ihrer Antwort (18/7757) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7534) schreibt, gilt die Sorge etwa Verstößen gegen rechtsstaatliche Standards im Fall des ehemaligen Abgeordneten Grigore Petrenco, dessen Untersuchungshaft mehrfach verlängert worden sei. „Aus Sicht zahlreicher Beobachter gibt es Anhaltspunkte, die auf eine politische Motivation für die fortgesetzte Inhaftierung beziehungsweise den Hausarrest von Grigore Petrenco hindeuten.“

Auch im Falle eines Korruptionsskandals, bei dem knapp eine Milliarde Euro öffentlicher Gelder veruntreut worden sein sollen, erwarteten die Bundesregierung wie die EU-Partner, „dass die Betrugsfälle gründlich und unparteiisch untersucht werden, damit die veruntreuten Mittel zurückgeführt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können“.

Die Bundesregierung verweist unter anderem auf die Umsetzung der in den EU-Assoziierungsabkommen mit der Republik Moldauvereinbarten Reformschritte „als besten Weg, die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken“. Bislang seien nicht alle Verpflichtungen zur Reform des Rechtssystems umgesetzt worden. „Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Republik Moldau wird seit dem 1. September 2014 vorläufig angewendet und ist noch nicht in Kraft getreten.“ Inzwischen hätten alle EU-Mitgliedstaaten ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt. „Es fehlt nur noch die Hinterlegung des Ratifikationsinstruments durch die EU selbst.“

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