Zusammenarbeit mit Türkei gegen Terror
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung sieht eine „große und dringende Notwendigkeit“, die Zusammenarbeit mit der Türkei „im Kampf gegen den Terrorismus in all seinen Formen und Facetten, einschließlich des sogenannten Islamischen Staates (IS), der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) und anderen, zu vertiefen“. Die jüngsten Anschläge in Istanbul, Ankara, Suruc und Diyarbakir bestätigten diese Notwendigkeit, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/7798) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7564) mit dem Titel „Deutsch-türkische Vereinbarungen zur Terrorismus-Bekämpfung“. Darin verweist die Bundesregierung mit Blick auf die PKK darauf, dass diese eine in Deutschland verbotene ausländische terroristische Vereinigung sei und darüber hinaus auf der sogenannten EU-Terrorliste stehe.
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