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14.03.2016 Sport — Antwort — hib 152/2016

Regierung: Sportstätten in gutem Zustand

Berlin: (hib/HAU) Nach Ansicht der Bundesregierung befinden sich die derzeit in Deutschland vorhandenen Sportstätten für den Spitzensport grundsätzlich in einem guten Zustand und werden den Erwartungen und Anforderungen im Hinblick auf die Trainingsbedingungen der einzelnen Sportarten gerecht. Das geht aus der Antwort (18/7795) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7577) hervor. Einen besonderen Sanierungsbedarf erkennt die Bundesregierung danach nicht. Sollte an Sportstätten ein Sanierungsbedarf bestehen, so heißt es in der Antwort, könne davon ausgegangen werden, „dass im Rahmen von bundesgeförderten Baumaßnahmen im Bereich des Spitzensports dieser sukzessive und situativ berücksichtigt wird“.

Die Linksfraktion hatte sich in der Anfrage nach dem Investitionsbedarf bei Sportstätten des Spitzen-, Leistungs- und Breitensports erkundigt. In ihrer Antwort verweist die Regierung darauf, dass ihr keine Erkenntnisse über den Sanierungsbedarf von Sportstätten und Bädern, die nicht im Bundeseigentum stehen, vorlägen. „Die Förderung des Sports und damit auch die Förderung des Sportstättenbaus ist grundsätzlich Ländersache“, heißt es in der Vorlage. Die Zuständigkeit des Bundes sei auf den Spitzensport beschränkt.

Was die 19 Olympiastützpunkte (OSP) und die vier Bundesleistungszentren (BLZ) angeht, so lag nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2015 der Anteil des Bundes an den Ausgaben insgesamt bei 36,91 Millionen Euro - was 72,5 Prozent der Gesamtkosten entsprechen würde (OSP: 32,27 Millionen Euro, 70,57 Prozent; BLZ: 4,64 Millionen Euro, 89,61 Prozent). Allein 4,44 Millionen Euro betrugen laut der Vorlage im Jahr 2015 die nicht durch Einnahmen gedeckten Kosten für das BLZ Kienbaum in Brandenburg, die der Bund zu einhundert Prozent getragen hat.

In der Antwort geht die Bundesregierung auch auf das von der Linksfraktion thematisierte Sportstättenförderprogramm „Goldener Plan Ost“ (GPO) ein, welches im Jahr 2009 ausgelaufen ist. „Der Bund hat von 1999 bis 2009 für den GPO insgesamt rund 71 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung gestellt, obwohl dieser Bereich vorrangig Aufgabe der Länder ist. Durch ergänzende Mittel der Länder, Kommunen und Vereine konnten Gesamtinvestitionen von über 400 Millionen Euro sichergestellt und rund 535 Einzelmaßnahmen auf den Weg gebracht werden“, schreibt die Regierung.

Eine Weiterentwicklung zu einem langfristigen Sportstättenprogramm „Goldener Plan 3.0“ lehnt sie jedoch ab. Die Bundeszuständigkeit beim Sport beschränke sich ausschließlich auf den Spitzensport. Eine dauerhafte Förderung nur für den Breitensport sei nicht begründbar und widerspräche der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern, heißt es in der Antwort.

Zugleich wird darauf verwiesen, dass das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit 140 Millionen Euro Bundesmitteln Teil des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung 2015 sei. Dadurch werde dem hohen Sanierungsbedarf auch im Bereich der kommunalen Sportstätten Rechnung getragen. Es stünden zusätzliche Haushaltsmittel in den Jahren 2016 bis 2018 zur Verfügung. Eine Fortsetzung des Zukunftsinvestitionsprogramms ist nach Angaben der Bundesregierung derzeit nicht vorgesehen.

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