Verluste der KBV mit isländischer Bank
Berlin: (hib/PK) Nach missglückten Wertpapiergeschäften der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) behält sich die Bundesregierung gesetzliche Änderungen vor. Wie die Regierung in ihrer Antwort (18/7832) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7640) schreibt, unterliegt die KBV bezüglich ihres Umgangs mit ihrem Vermögen besonderen gesetzlichen Verpflichtungen. So gelte zum Schutz des Vermögens bei Investitionen der „Grundsatz der Anlagensicherheit“.
Die bestehenden Anforderungen seien „sachgerecht und in der Regel ausreichend“. Gleichwohl bestehe „Anlass zu prüfen, ob und inwieweit es hinsichtlich der Spitzenorganisationen auf Bundesebene in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einer Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zum Haushalt und zum Vermögen bedarf“.
Wie aus der Antwort hervorgeht, hat die KBV mit einer Inhaberschuldverschreibung der isländischen Glitnir-Banki erhebliche Verluste gemacht. Die Papiere wurden im August 2006 und im Oktober 2007 zum Kurswert von rund 1,07 Millionen Euro über die Sparkasse KölnBonn gekauft und im Februar 2015 für rund 160.000 Euro verkauft.
Die Wertpapiere der im Zuge der Finanzkrise verstaatlichten isländischen Bank verfügten nach Angaben der Bundesregierung zum Zeitpunkt des Erwerbs durch die KBV über gute Ratings der Agenturen. Die Geldanlage entsprach demnach damals den Anforderungen, wonach zu prüfen ist, ob ein Verlust ausgeschlossen erscheint.
Gleichwohl werde geprüft, „inwieweit es gegebenenfalls weiterer und präziserer Vorgaben für die Haushaltsführung und die Vermögensverwaltung der Spitzenorganisationen“ in der GKV, die der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums unterliegen, bedürfe.
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