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17.03.2016 Menschenrechte — Ausschuss — hib 168/2016

Reformprozess in Maghreb-Staaten

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht in Marokko und Algerien keine „massive asylrelevante Verfolgung“. Wie eine Vertreterin des Auswärtigen Amtes am Mittwoch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sagte, sei die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus Marokko und Algerien in der Bundesrepublik mit 3,7 Prozent beziehungsweise 1,6 Prozent zuletzt sehr gering gewesen.

In beiden Ländern sei in den vergangenen Jahren ein Verfassungsreformprozess in Gang gekommen, der auch Verbesserungen bei der Menschenrechtslage gebracht habe. Ein 2012 gegründete Nationalrat für Menschenrechte in Marokko etwa agiere unabhängig und habe gegenüber dem König ein Vorschlagsrecht für Menschenrechtsverbesserungen, zudem habe eine Kommission zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzung in der Vergangenheit Marokkos zur Versöhnung beigetragen. In Algerien sehe die neue Verfassung wiederum mehr Rechte für die nicht-arabische Minderheit der Berber vor. In der Kritik stehe die algerische Führung hingegen weiterhin wegen Einschränkungen bei der Meinungs- und Versammlungsfreiheit und wegen des unverhältnismäßigen Vorgehens der Sicherheitskräfte. In Marokko blieben die Rolle des Königs und die territoriale Integrität, also auch die Frage der Westsahara, in der Öffentlichkeit tabuisiert. Die Vertreterin des Auswärtigen Amtes verwies zudem darauf, dass in beiden Ländern homosexuelle Handlungen nach wie vor unter Strafe stehen, jedoch nicht systematisch verfolgt würden. In Marokko bestünde formell Religionsfreiheit, jedoch gebe es in dieser Frage Einschränkungen etwa beim Personenstandsrecht. In Algerien stehe nach wie vor die Bekehrung von Muslimen unter Strafe. In beiden Maghreb-Staaten existiere ein Moratorium bei der Todesstrafe.

Aus den Reihen der Oppositionsfraktionen im Ausschuss stießen die Pläne der Bundesregierung, die beiden nordafrikanische Länder gemeinsam mit Tunesien auf die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu setzen, auf Kritik. Eine Vertreterin der Linksfraktion verwies darauf, dass es in beiden Ländern teilweise Folter geben würde, im Falle Marokkos stelle sich zudem die Frage, wie mit Asylbewerbern aus dem von Marokko beanspruchten Gebiet der Westsahara umzugehen sei. Ein Vertreter der Grünen argumentierte, dass demnächst auch Länder wie Ägypten oder Libyen den Status eines sicheren Herkunftslandes für sich fordern könnten, wenn die Bundesregierung nun die beiden Maghrebländer zu solchen erkläre: Eine solches Vorgehen fahre aber dem Anliegen von Menschenrechtspolitikern „in die Hacken“. Eine Vertreterin der SPD-Fraktion thematisierte die Ungleichbehandlungen der Geschlechter, was sich als „absoluter Knackpunkt“ etwa im Erbrecht zeige: In Marokko seien Frauen überhaupt nicht erbberechtigt, in Algerien nur teilweise. Ein Vertreter der Unionsfraktion lenkte den Fokus auf geplante Sicherheitsabkommen und fragte, in welcher Form die Bundesregierung auf die Regierungen in Rabat und Algier bei Menschenrechtsfragen - etwa beim Thema Religionswechsel - einwirke.

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