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18.03.2016 4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex) — Ausschuss — hib 173/2016

Ausschuss fasst weitere Beweisbeschlüsse

Berlin: (hib/mwo) Der 4. Untersuchungsausschuss der laufenden Legislaturperiode (Cum/Ex-Geschäfte) hat am Donnerstag auf seiner 3. Sitzung weitere Beweisbeschlüsse gefasst und sein weiteres Vorgehen festgelegt. Unter Leitung seines Vorsitzenden Hans-Ulrich Krüger (SPD) beriet das Gremium in nichtöffentlicher Sitzung unter anderem über die Ausschussdrucksachen 18(30)88 bis 18(30)92. Für den 14. April wurde eine öffentliche Anhörung mit mehreren Sachverständigen terminiert, die die Vorgänge erklären und bewerten sollen.

Zuvor hatte der Ausschuss, der die Ursachen der Entstehung der seit 1999 getätigten sogenannten Cum/Ex-Geschäfte und deren Entwicklung untersuchen soll, bereits über 70 Beweisbeschlüsse gefasst. So sollen im Verlauf der Untersuchungen des Ausschusses 27 Zeugen gehört werden: darunter die ehemaligen Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine (damals SPD), Hans Eichel, Peer Steinbrück (beide SPD) und der aktuelle Amtsinhaber Wolfgang Schäuble (CDU), 14 Staatssekretäre, der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Felix Hufeld, dessen Amtsvorgänger/innen Jochen Sanio und Elke König, der Präsident des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt), Eberhard Petersen und die ehemaligen Präsidenten des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) Rolf-E. Breuer und Klaus-Peter Müller.

Darüber hinaus beschloss der Ausschuss die Beiziehung aller mit dem Untersuchungsauftrag in Zusammenhang stehenden Akten und Unterlagen des Bundeskanzleramtes, des Bundesrates, der Bundesministerien für Finanzen, Wirtschaft und Justiz, der Bundesbank, des BdB, des BZSt und der BaFin. Die Finanz- und Justizbehörden der Länder wurden gebeten, den Ausschuss über Verfahren wegen der Cum/Ex-Geschäfte zu informieren.

Bei diesen Aktiendeals wurde um den Zeitraum der Dividendenauszahlung herum eine nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer mittels komplexer Mechanismen mehrfach erstattet. 2012 war diese Praxis unterbunden worden. Der gegebenenfalls eingetretene Schaden für den Fiskus wird auf etwa zwölf Milliarden Euro geschätzt.

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