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23.03.2016 Auswärtiges — Antwort — hib 178/2016

Zivilgesellschaft in Ägypten

Berlin: (hib/AHE) Die Freiräume für die Zivilgesellschaft in Ägypten sind nach Angaben der Bundesregierung in den vergangenen Jahren kontinuierlich kleiner geworden. „Dies gilt auch für Projekte und Organisationen, in denen deutsche Staatsangehörige arbeiten“, heißt es in der Antwort (18/7839) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7511). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach dem Fall des ägyptischstämmigen deutschen Staatsbürgers und Wissenschaftlers Atef Botros erkundigt, der zu den Aufständen des „Arabischen Frühlings“ forsche und bei der Einreise am Flughafen Kairo zurückgewiesen worden sei.

„Nach hiesigen Erkenntnissen können nichtägyptische Staatsangehörige, die Verbindungen zu oppositionellen Organisationen in Ägypten haben, in den Fokus der dortigen Sicherheitsbehörden gelangen und dann auch beobachtet werden“, schreibt die Bundesregierung. Die Festsetzung und erzwungene Umkehr von Atef Botros findet ebenso wie die Beurteilung der Menschenrechtslage in Ägypten Berücksichtigung bei der Bewertung der Zusammenarbeit mit dem Land. Der Bundesregierung liegen nach ihren Angaben indes keine Erkenntnisse vor, „nach denen in den Jahren 2015 und 2016 im Rahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe zugunsten Ägyptens vermitteltes Wissen oder zur Verfügung gestellte Technik missbräuchlich oder entgegen rechtsstaatlicher Maßstäbe eingesetzt wurden“.

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