Bereinigung von Bundesrecht
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf - 01.04.2016 (hib 185/2016)
Berlin: (hib/PST) Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „über die weitere Bereinigung von Bundesrecht“ (18/7989) sollen 149 Gesetze und Verordnungen abgeschafft oder geändert werden, indem beispielsweise einzelne Artikel, Paragrafen oder Absätze aufgehoben werden. Es ist mittlerweile das vierzehnte Rechtsbereinigungsgesetz und das dritte ressortübergreifende. Veraltete Vorschriften und solche, die keine praktische Wirkung mehr entfalten, sollen mit diesem Gesetz gelöscht werden, da diese, wie die Bundesregierung schreibt, „die Suche nach dem heute maßgeblichen Recht unnötig belasten“. So wird beispielsweise eine Verordnung im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2005 aufgehoben, da sie gegenstandslos geworden ist. Andere Gesetze und Verordnungen sind beispielsweise durch die Vollendung des EU-Binnenmarkts ganz oder in Teilen hinfällig geworden. In einigen Fällen wird auch die bisher unterbliebene Umstellung von Mark- in Eurobeträge nachgeholt.
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