Pressefreiheit in der Türkei
Berlin: (hib/AHE) Den Zustand der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7933). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, gegen wie viele Journalisten die türkische Justiz in der Amtszeit von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan (März 2013 bis August 2014) und seit dessen Amtsantritt als Staatspräsident (August 2014) Verfahren wegen angeblicher Spionage und/oder Landesverrat eingeleitet habe und wie viele Journalisten wegen „Meinungsdelikten“ ihrer Kenntnis nach in der Türkei in Haft seien. Die Abgeordneten thematisieren auch den Fall des Chefredakteurs und des Hauptstadtkorrespondenten der Zeitung „Cumhuriyet“, Can Dündar und Erdem Gül, gegen die „wegen Spionage, Offenlegung von Staatsgeheimnissen und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ein Strafverfahren eingeleitet wurde, weil sie von der Pressefreiheit Gebrauch gemacht und über eine Waffenlieferung des türkischen Geheimdienstes an eine bewaffnete Gruppe in Syrien im Jahr 2014 berichtet haben“. Die Bundesregierung soll zu diesem Fall ebenso ihre Schlussfolgerungen darlegen wie zu der „Stürmung der Redaktion der Tageszeitung 'Zaman', der mit 650.000 Exemplaren auflagenstärksten Zeitung des EU-Beitrittskandidaten Türkei, am 4. März 2016 durch bewaffnete Polizeikräfte, die Kündigung des bisherigen Chefredakteurs Abdulhamit Bilci und die Zwangsverwaltung durch die türkischen Behörden“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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