Prozesse von NS-Opfern in Italien
Berlin: (hib/AHE) Derzeit sind in Italien 30 Gerichtsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig, bei denen es um Schadensersatzforderung im Zusammenhang mit Massakeropfern, italienischen Militärinternierten beziehungsweise Zwangsarbeitern in der Zeit des Nationalsozialismus geht. Die meisten Verfahren befänden sich im Erkenntnisverfahren, in vier Fällen läge ein Urteil vor, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7852) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7597). Es würden derzeit keine Prozesse in Italien anhängig sein beziehungsweise durchgeführt werden, „bezüglich Vollstreckungsmaßnahmen (Zwangsvollstreckung, Hypotheken, Beschlagnahmungen) gegen deutsches Staatseigentum“, heißt es weiter.
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