Rasche Nachfolge für „Safe Harbor“
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung setzt nach dem sogenannten Safe-Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf eine zügige Nachfolgeregelung. „Wichtig ist eine stabile Rechtsgrundlage für den transantlantischen Datenaustausch, die den Anforderungen des EuGH gerecht wird und europaweit einheitlich angewandt wird“, heißt es in der Antwort (18/8013) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/7746) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Bundesregierung weist daraufhin, dass die Europäische Kommission Ende Februar 2016 als mögliche Nachfolgeregelung bereits den Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses zu dem neu verhandelten „Privacy Shield“ (EU-US-Datenschutzschild) vorgelegt hat. Der Entwurf umfasse im Anhang „sieben Schreiben der US-Administration mit von US-Unternehmen einzuhaltenden Datenschutzgrundsätzen sowie Zusicherungen der US-Regierung zu Garantien und Beschränkungen für den behördlichen Datenzugriff“.
Am 7. April werde in dem zuständigen EU-Ausschuss erstmals über den „Privacy Shield“ beraten. Die Europäische Kommission wolle dort die Einzelheiten erläutern.
Der EuGH hatte am 6. Oktober 2015 die sogenannte „Safe Harbor“-Regelung der EU-Kommission mit den USA für unwirksam erklärt. Die Regelung sollte sicherstellen, dass europäische Datenschutzgrundsätze bei der Übermittlung personenbezogener Daten durch Firmen in die USA auch dort beachtet werden. Nach Ansicht des EuGH ist jedoch die Datensicherheit in den USA nicht hinreichend garantiert, weil US-Firmen verpflichtet seien, Daten an Sicherheitsbehörden weiterzugeben.
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