Keine Sonderregeln für Westsahara
Inneres/Antwort - 06.04.2016 (hib 192/2016)
Berlin: (hib/CHE) Die Einstufung Marokkos als sicherer Herkunftsstaat zur Beschleunigung der Asylverfahren gilt grundsätzlich auch für Bewohner des Gebietes der Westsahara, sofern sie die marokkanische Staatsbürgerschaft besitzen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7928) auf eine Kleine Anfrage (18/7771) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Gebiet im Süden Marokkos verfügt über einen ungeklärten völkerrechtlichen Status, seitdem es 1975 von Marokko besetzt wurde. „Maßgeblich für die Entscheidung, ob ein Asylbewerber aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt, ist grundsätzlich allein die Staatsangehörigkeit des Antragstellers und nicht das Staatsgebiet eine Landes“, schreibt die Bundesregierung weiter. Auf die Haltung der Bundesregierung zum völkerrechtlichen Status der Westsahara habe die Einstufung Marokkos als sicherer Herkunftsstaat keinen Einfluss. Sie setze sich vielmehr unverändert für eine im Konsens mit allen Beteiligten zu findene Lösung ein, betont die Bundesregierung.
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