Zulassungsbeschränkungen an Unis
Berlin: (hib/ROL) Im Wintersemester 2014/2015 sind rund 21. 000 Studienplätze unbesetzt geblieben. Gleichzeitig hätten tausende Studienberechtigte keinen Studienplatz erhalten, schreibt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/8021). Ferner führt die Fraktion aus, dass das Numerus-Clausus-Urteil vom 18. Juli 1972 erlaube, als „vorübergehende Notmaßnahme“ das grundgesetzlich gewährleistete Recht auf freie Berufswahl durch die Erhebung von NCs einzuschränken. Die dadurch notwendigen Mehrfachbewerbungen hätten jedoch unbesetzte Studienplätze zur Folge und würden zum zusätzlichen Mangel von Studienplätzen beitragen. Das Dialog-orientierte Serviceverfahren (DoSV) sei aufgrund der geringen Beteiligung der Hochschulen derzeit nicht in der Lage, dieses Problem zu lösen, bemängelt die Fraktion.
Die Abgeordneten möchten wissen, was die Bundesregierung dagegen tun will, dass es einerseits Mehrfachbewerbungen, andererseits trotz eines massiven Studienplatzmangels jedes Semester zwischen 15.000 und 20.000 unbesetzte Studienplätze gebe. Zudem fragt die Fraktion, ob die Bundesregierung über ein Bundeshochschulzulassungsgesetz die Einschränkung des grundgesetzlich gewährleisteten Rechts auf freie Berufswahl rückgängig machen will und wie sie das grundgesetzlich gewährleistete Recht auf freie Berufswahl zukünftig garantieren will.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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