Stasi-Akten sollen ins Bundesarchiv
Berlin: (hib/AW) Die Stasi-Akten sollen bis 2021 in den Verantwortungsbereich des Bundesarchivs in Koblenz integriert werden. Dies schlägt die vom Bundestag eingesetzte Expertenkommission zur Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) in ihrem Abschlussbericht (18/8050) vor. Die 14-köpfige Kommission unter dem Vorsitz von Wolfgang Böhmer (CDU), dem früheren Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, übergab den Bericht am Dienstag an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU).
Die Kommission würdigt die bisherige Arbeit des BStU in ihrem Bericht ausdrücklich: Seine Behörde habe „sich vor allem als Instanz für die Öffnung der Akten bewährt und wird weltweit als Vorbild für den Umgang mit geheimpolizeilicher Vergangenheit gerühmt“. Der Zugang zu den Akten habe die öffentliche Auseinandersetzung mit dem DDR-Unrecht wesentlich gefördert. Die Stasi-Akten müssten erhalten und zugänglich bleiben.
Das Stasi-Unterlagen-Archiv soll nach dem Willen der Kommission innerhalb des Bundesarchivs weiterhin mit eigenem Namen an seinem bisherigen Standort in der früheren Stasi-Zentrale in der Berliner Normannenstraße und gemäß der Regelungen des Stasi-Unterlagengesetzes weitergeführt werden. Zudem soll in jedem der ostdeutschen Bundesländer eine Außenstelle betrieben werden. Der Zugang zu den Stasi-Akten bei gleichzeitiger Geltung der Regelungen zum Opferschutz soll weiterhin gewährt werden. Die Kommission schlägt vor, die speziellen Regelungen des Stasi-Unterlagengesetzes bei der anstehenden Novellierung im Bundesarchiv-Gesetz zu berücksichtigen.
Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Akten soll nach den Vorschlägen der Expertenkommission zukünftig unter der Bezeichnung Bundesbeauftragter für die Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur als Ansprechpartner und Ombudsmann für die Opfer der kommunistischen Diktatur fungieren. Zudem soll er Bundestag und Bundesregierung beraten. Wie bisher soll er weiterhin für fünf Jahre vom Bundestag gewählt werden und alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht an das Parlament übergeben.
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