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13.04.2016 Finanzen — Ausschuss — hib 207/2016

Steuerabkommen mit Panama

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung verhandelt mit dem mittelamerikanischen Staat Panama über ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses Abkommen sehe auch einen Informationsaustausch über steuerlich relevante Daten vor, sagte ein Vertreter der Bundesregierung in einer Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch. Die seit nunmehr drei Jahren laufenden Verhandlungen mit Panama seien Ende des letzten Jahres in die Endphase getreten, berichtete der Vertreter der Bundesregierung. Ein Verhandlungszeitraum von rund drei Jahren sei für ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht ungewöhnlich.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, dass Deutschland Panama nicht als Problem an die Europäische Union gemeldet habe. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass es auf den Jungferninseln weit mehr Briefkastenfirmen gebe als in Panama. Die SPD-Fraktion bezeichnete den vorgesehenen Informationsaustausch mit Panama in Steuerangelegenheiten als wichtig und richtig. Allerdings müsse man auch wissen, dass die Regelung im geplanten Doppelbesteuerungsabkommen keinen automatischen Informationsaustausch vorsehe, sondern Daten sollten nur auf Anforderung herausgegeben werden. Die SPD-Fraktion wies auch auf die Rolle der USA und des Bundesstaates Delaware hin. Delaware sei wegen seines Gesellschafts- und Steuerrechts „Liebling der Weltkonzerne“.

Der Vertreter der Regierung wies zum Fall des amerikanischen Bundesstaates Delaware darauf hin, dass das Gesellschaftsrecht in den USA Sache der Bundesstaaten sei und nicht der Zentralregierung in Washington. Ein gegenseitiger Informationsaustausch mit den USA werde angestrebt, die Übermittlung von Daten aus den USA sei von der Regierung in Washington mittelfristig zugesagt.

Zuvor war von der Regierung der Zehn-Punkte-Plan gegen Steuerbetrug, aggressive Steuerplanung und für mehr Transparenz erläutert worden. Kernpunkte sind neben einem internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit möglichst vielen Ländern die Schaffung von Registern über Unternehmen nach den Bestimmungen der vierten Anti-Geldwäsche-Richtlinie. Die Register sollten international möglichst breit vernetzt werden. Wichtige seien Maßnahmen gegen Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Zu dem unter dem Begriff „Panama Papers“ bekannt gewordenen Daten erläuterte die Regierung, es sei nicht bekannt, ob sie strafrechtlich relevante Regelungen enthalten würden. Die Bundesregierung besitze diese Daten nicht und habe sie auch trotz Bitte um Übergabe von dem Recherchenetzwerk nicht erhalten. Die Gründung einer Firma in Panama sei kein Verstoß gegen deutsche Gesetze, wenn alle Verpflichtungen eingehalten würden.

Der Sprecher der Linksfraktion kritisierte, dass Verstöße gegen die Vorschriften der Außenwirtschaftsverordnung nur geringfügige Konsequenzen hätten. Wenn der Transfer eines großen Geldbetrages zum Beispiel nach Panama nicht gemeldet werde, drohe eine Geldbuße von nur 1.000 Euro.

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