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20.04.2016 Inneres — Anhörung — hib 224/2016

Anhörung zu sicheren Herkunftsstaaten

Berlin: (hib/STO) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten (18/8039) ist am Montag, dem 25. April 2016, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses. Zu der Veranstaltung, die um 14 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Raum 3.101) beginnt, werden fünf Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Laut Bundesregierung kann nur durch die angestrebte gesetzliche Einstufung der drei nordafrikanischen Länder für Behörden und Gerichte gleichermaßen verbindlich festgelegt werden, „dass - vorbehaltlich der Möglichkeit einer Widerlegung der Vermutung der Verfolgungsfreiheit im Einzelfall - ein von dem Staatsangehörigen eines solchen Staates gestellter Asylantrag als offensichtlich unbegründet abzulehnen ist“. Bei einer solchen Ablehnung werde das Asylverfahren erheblich beschleunigt, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Einstufung der drei Länder als sichere Herkunftsstaaten verbessere daher die Möglichkeit, aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten rascher bearbeiten und ihren Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu können. Damit werde zugleich die Zeit des Sozialleistungsbezugs in Deutschland verkürzt „und der davon ausgehende Anreiz für eine Asylbeantragung aus wirtschaftlichen Gründen reduziert“.

Zugleich betont die Bundesregierung, sie sei nach sorgfältiger Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, „dass in den genannten Staaten gewährleistet erscheint, dass dort generell, systematisch und durchgängig weder Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu befürchten sind“.

Wie es in der Vorlage weiter heißt, ist die Zahl der in Deutschland von Staatsangehörigen der drei nordafrikanischen Länder gestellten Asylanträge im Verlauf der vergangenen Jahre angestiegen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe im Jahr 2015 insgesamt 4.910 Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten entgegengenommen, während im System EASY - eine IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylsuchenden auf die Bundesländer, bei der Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen werden könnten - im vergangenen Jahr 13.833 algerische, 10.258 marokkanische und 1.945 tunesische Staatsangehörige registriert worden seien.

Demzufolge ist in diesem Jahr laut Bundesregierung mit einem erheblichen Anstieg von Asylantragstellungen von Staatsangehörigen dieser drei Länder zu rechnen. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz lägen indes nur in wenigen Einzelfällen vor. Im Jahr 2015 habe die Anerkennungsquote für Algerien 0,98 Prozent betragen, für Marokko 2,29 Prozent und die Tunesische Republik null Prozent.

„Durch die zahlreichen, zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge“ würden Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Kosten belastet, argumentiert die Regierung ferner. Dies gehe im Ergebnis zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stünden. Eine „Eindämmung der aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge“ sei daher geboten.

Der Bundesrat, dessen Zustimmung der Gesetzentwurf bedarf, verweist in seiner Stellungnahme zu der Vorlage unter anderem auf Fragen zu dem Bewertungsergebnis der Bundesregierung zur Lage in den drei Staaten. Dabei kämen „der Lage von Minderheiten, auch von Volksgruppen sowie von Homo- , Trans- und Intersexuellen, ebenso wie dem handeln staatlicher Stellen, der Gewährleistung der Pressefreiheit und rechtsstaatlichen Verfahren besondere Bedeutung zu“, schreibt der Bundesrat und bittet die Bundesregierung, „bestehende Zweifel im weiteren Beratungsverfahren auszuräumen“.

Dazu führt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung unter anderem aus, dass homosexuelle Handlungen in Tunesien grundsätzlich strafbar seien, während eine systematische Verfolgung Homosexueller nicht stattfinde. Auch in Marokko seien homosexuelle Handlungen strafbar; in den meisten Fällen werde Homosexualität faktisch geduldet, „eine systematische Verfolgung (verdeckte Ermittlungen etc)“ finde nach Erkenntnissen der Bundesregierung nicht statt. In Algerien seien homosexuelle Handlungen ebenfalls strafbar; eine systematische Verfolgung finde auch dort nicht statt. Homosexualität werde „für die Behörden dann strafrechtlich relevant, wenn sie offen ausgelebt wird“, heißt es in der Gegenäußerung weiter.

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