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20.04.2016 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 224/2016

Ausnahmezustand in Frankreich

Berlin: (hib/AHE) Ein „möglicher Missbrauch der französischen Befugnisse im Ausnahmezustand im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention“ (EMRK) nach den Terroranschlägen von Paris im November 2015 interessiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/8026). Die Konvention lege den Mitgliedstaaten bei der Einschränkung von Menschenrechten verschiedene Schranken auf, die nicht durch den Ausnahmezustand aufgehoben werden könnten, schreiben die Abgeordneten. Sie verpflichte die Vertragsstaaten, die von ihren Verpflichtungen aus der Konvention abweichen wollen, den Generalsekretär des Europarates über die getroffenen Maßnahmen, deren Gründe und deren Zwecksetzung umfassend zu unterrichten. „In der entsprechenden Erklärung Frankreichs vom 24. November 2015 werden die Maßnahmen aufgeführt und damit begründet, sie seien notwendig um das Begehen weiterer terroristischer Angriffe zu verhindern“, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung soll nun unter anderem mitteilen, welche der in dieser Erklärung enthaltenen Maßnahmen eine Derogation der EMRK aus ihrer Sicht nötig machen würden und wie dieser Schritt auch im Licht kritischer Einschätzungen von französischen Parteien, Menschenrechtsorganisationen, Medien und anderen Stimmen zu bewerten sei, die vor einer „Verewigung“ des Ausnahmezustands warnen.

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