Anhörung zum Mietwohnungsbau
Berlin: (hib/HLE) Um den Mietwohnungsbau geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 25. April. 16 Sachverständige sollen zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (18/7736, 18/8044) Stellung nehmen. Die Anhörung beginnt um 13.00 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses und soll zwei Stunden dauern.
Zur Förderung des Mietwohnungsbaus in Gebieten mit angespannter Wohnungslage will die Regierung eine zeitlich begrenzte Sonderabschreibungsmöglichkeit einführen. Die Sonderabschreibung soll nur möglich sein, wenn für das Gebäude bereits eine Abschreibung nach Paragraf sieben Absatz vier des Einkommensteuergesetzes zulässig ist. Auch bei den Baukosten gibt es eine Grenze. Für die Inanspruchnahme der Abschreibung dürfen die abschreibungsfähigen Herstellungskosten nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen. Damit soll die Förderung hochpreisigen Wohnraums vermieden werden.
Als Sachverständige sind geladen: Thomas Bestgen (UTB Projektmanagement und Verwaltungsgesellschaft), Bundesarchitektenkammer, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Dachverband Deutscher Immobilienverwalter, Deutscher Mieterbund, Deutscher Städtetag, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Professor Frank Hechtner (Freie Universität Berlin), Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Jan Kuhnert (KUB Kommunal und Unternehmensberatung), Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, Verband der Privaten Bausparkassen, Zentraler Immobilienausschuss und Zentralverband des Deutschen Handwerks.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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