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21.04.2016 Auswärtiges — Unterrichtung — hib 225/2016

Schwerpunktthemen des Europarats

Berlin: (hib/AHE) Nach den Terroranschlägen von Paris im Januar 2015 hat sich das Komitee der Ministerbeauftragten (KMB) des Europarates insbesondere mit der Rolle des Staatenbundes auf dem Gebiet der Terrorismusprävention befasst. „Es gelang, in wenigen Wochen ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (ETS-Nr. 196) zu erarbeiten, das vom Ministerkomitee des Europarats am 19. Mai 2015 in Brüssel verabschiedet wurde“, schreibt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorliegenden Bericht (18/7983) über die Tätigkeit des Europarates im ersten Halbjahr 2015. Ein Zusatzprotokoll sehe insbesondere vor, Auslandsreisen zu terroristischen Zwecken unter Strafe zu stellen. Parallel hierzu sei ein Aktionsplan für die präventive Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus und von Radikalisierung, die zu Terrorismus führen können, verabschiedet worden.

„Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des KMB blieb, wie im Vorjahr, die Befassung mit dem Konflikt zwischen Russland und der Ukraine sowie der Situation in der Ukraine selbst“, heißt es in dem Bericht weiter. Bereits im Januar sei ein umfangreicher Aktionsplan des Europarats zur Unterstützung der Reformbemühungen in der Ukraine verabschiedet worden. Deutschland habe sich mit einem freiwilligen Beitrag an der Finanzierung von Maßnahmen des Aktionsplans beteiligt, unter anderem im Bereich Verfassungsreformen. Ende März habe zudem die vom Europarat eingesetzte internationale Untersuchungskommission („International Advisory Panel“) ihren kritischen Bericht zur Aufklärung und Aufarbeitung der Gewaltvorfälle um den Maidan in Kiew zwischen Dezember 2013 und März 2014 vorgelegt und ein entschlosseneres rechtsstaatliches Vorgehen der ukrainischen Behörden bei der weiteren Aufarbeitung der Vorfälle gefordert.

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