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21.04.2016 Auswärtiges — Unterrichtung — hib 225/2016

Bilanz zur Arbeit des Europarates 2015

Berlin: (hib/AHE) Der Umgang mit der Flüchtlingskrise in Europa sowie weiterhin die Terrorismusbekämpfung standen im zweiten Halbjahr 2015 im Mittelpunkt der Arbeit des Komitees der Ministerbeauftragten (KMB) des Europarats. Auf deutsche Initiative habe das KMB im September 2015 eine Entscheidung verabschiedet, in der sich alle Mitgliedstaaten bei der Aufnahme und Behandlung von Flüchtlingen zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen gemäß Europäischer Menschenrechtskonvention und anderer Übereinkommen bekannten, schreibt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorliegendem Bericht über die Tätigkeit des Europarates im zweiten Halbjahr 2015. Zudem sei die Einrichtung eines temporären Geberfonds in Höhe von zunächst 25 Millionen Euro durch die Entwicklungsbank des Europarats begrüßt worden, aus dem Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur humanitären Soforthilfe für Flüchtlinge unterstützt werden sollen.

Im Bereich der Terrorismusprävention und -bekämpfung sei das bereits zuvor vom Ministerkomitee verabschiedete Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus zur Unterzeichnung aufgelegt und von Deutschland sowie 16 weiteren Mitgliedstaaten und der EU unterzeichnet worden.

Schwerpunktthema im Europarat war den Angaben zufolge weiterhin der Konflikt in der Ukraine. Dabei sei die Beratungsarbeit durch die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) bei geplanten Verfassungs- und Gesetzesreformen in der Ukraine sowie die Umsetzung des mit der Ukraine im Frühjahr 2015 vereinbarten Aktionsplans zur Unterstützung der dortigen weiteren demokratischen Transformation fortgeführt worden. Zudem habe die vom Europarat eingesetzte internationale Untersuchungskommission („International Advisory Panel“) ihren Bericht zur Aufarbeitung der Gewaltvorfälle vom 2. Mai 2014 in Odessa vorgelegt, in deren Ergebnis beim Brand des Gewerkschaftshauses von Odessa 48 Menschen starben. „Der Bericht stellte zum Teil gravierende Versäumnisse bei der bisherigen Aufklärung und Aufarbeitung durch die ukrainischen Behörden fest und forderte entsprechende Abhilfe“, schreibt die Bundesregierung.

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