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21.04.2016 Inneres — Antwort — hib 226/2016

Sicherheitslage in Afghanistan

Berlin: (hib/STO) Die Sicherheitslage in Afghanistan ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/8141) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7838). Wie die Regierung darin ausführt, besteht „nach hiesigen Erkenntnissen“ in ganz Afghanistan eine abstrakte Gefahr von Attentaten, denen auch Zivilisten zum Opfer fallen können. Die Bevölkerung sei insbesondere „immer dann gefährdet, wenn sie bei Kämpfen ,zwischen die Fronten' gerät oder Opfer improvisierter Sprengsätze wird, die von der Militanz primär für andere Ziele gedacht waren“.

Insgesamt ist die Sicherheitslage in Afghanistan der Bundesregierung zufolge regional unterschiedlich ausgeprägt, „wobei diese aktuell in den meisten urbanen Zentren, darunter fällt die Mehrzahl der Provinzhauptstädte, durch die afghanischen Sicherheitskräfte als 'ausreichend kontrollierbar' gilt“. Insgesamt lebten dort schätzungsweise zwei Drittel der Gesamtbevölkerung.

„Die Bedrohung afghanischer, zentralstaatlicher administrativer Einrichtungen und der Sicherheitsorgane des Landes sowie westlicher Staatsangehöriger, deutscher und verbündeter Truppen, Personal und Einrichtungen der Vereinten Nationen oder Hilfsorganisationen (Regierungs-/Nichtregierungsorganisationen) ist am höchsten, da diese die erklärten Hauptziele der Militanz darstellen“, heißt es in der Antwort weiter. Für die zivile Bevölkerung in den Gebieten unter militantem Einfluss sei die Bedrohung dagegen geringer, da die Talibanführung ihre Kämpfer wiederholt glaubhaft und eindeutig angewiesen habe, zivile Opfer zu vermeiden und zivile Infrastruktur zu schonen. „Zudem sympathisieren oder kollaborieren auch Teile der Bevölkerung mit der Militanz“, schreibt die Bundesregierung ferner. Obwohl schätzungsweise die Mehrheit der afghanischen Bevölkerung damit über Bewegungs- und Handlungsfähigkeit zur Existenzsicherung verfüge, seien „gleichwohl Teile der Bevölkerung gezwungen, mit der Militanz zu kooperieren oder umzusiedeln“.

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