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25.04.2016 Auswärtiges — Unterrichtung — hib 232/2016

Regierung legt Abrüstungsbericht vor

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung wertet den Abschluss der Wiener Vereinbarung mit dem Iran als einen „historischer Erfolg“. Mit ihr werde sichergestellt, dass das iranische Nuklearprogramm nachprüfbar ausschließlich friedlichen Zwecken dient, heißt es in dem als Unterrichtung vorliegenden Jahresabrüstungsbericht 2015 (18/8065). Kernelemente der Vereinbarung der E3+3 (China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA - und Iran) sei eine technische Beschränkung für das iranische Anreicherungsprogramm und für Kernreaktoren sowie ein spezifisches und weitreichendes Transparenzregime, das über vergleichbare Regeln im Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (auch „Nichtverbreitungsvertrag“, NVV) noch hinausgehe. „Die Wiener Vereinbarung löst die schwerste aller nuklearen Proliferationskrisen im NVV und eröffnet neue diplomatische Spielräume und Kanäle über die Inhalte des Abkommens hinaus, die es in den kommenden Monaten auszuloten gilt“, schreibt die Bundesregierung.

Auch die im Jahre 2015 abgeschlossene Vernichtung der gemeldeten syrischen Chemiewaffenbestände sei ein „eindrucksvoller Erfolg“ für das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) und die mit seiner Umsetzung betraute Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW). Deutschland habe hierzu maßgebliche Beiträge geleistet, sowohl finanziell, durch Ausbildung sowie mit Geleitschutz durch die Bundeswehr, als auch mit der Zerstörung von Reststoffen bei der Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten (GEKA) im niedersächsischen Munster. Allerdings habe das syrische Regime noch immer nicht alle Zweifel an der Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Meldungen an die OVCW zu seinem ehemaligen Chemiewaffenprogramm ausgeräumt.

Wie die Bundesregierung in ihrem Abrüstungsbericht weiter schreibt, seien die Erfolge mit Blick auf Syrien und Iran nicht ohne eine enge Kooperation mit Russland möglich gewesen. Gleichwohl zeige das Land in anderen Bereichen wenig Bereitschaft, zu einem kooperativen Verhältnis zurückzukehren. So habe Russland auch 2015 Initiativen bei der nuklearen Abrüstung eine Absage erteilt. „Die Implementierung der wichtigsten Abkommen im konventionellen Bereich - Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE), Wiener Dokument 2011 (WD11), Vertrag über den Offenen Himmel (OH) - hat Russland entweder ausgesetzt (KSE-Vertrag) oder gibt berechtigten Anlass zu Zweifeln an der vollständigen Umsetzung seiner vertraglichen Verpflichtungen“, heißt es in dem Bericht weiter. Aus deutscher Sicht sei die konventionelle Rüstungskontrolle in Europa ein zentrales und weiterhin unverzichtbares Element einer kooperativen europäischen Sicherheitsarchitektur. Als eminent wichtig betrachtet die Bundesregierung zudem den Vertrag über das Verbot von Mittelstrecken (INF). Zweifel an der Umsetzung des Vertrags müssten im Dialog zwischen Moskau und Washington geklärt werden. „Ein Ausstieg Russlands aus dem INF würde die Sicherheitsarchitektur über Europa hinaus grundlegend erschüttern. Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich für den Erhalt des INF Vertrages ein.“

Weitere Themen des Berichts sind die für 2020 anvisierte NVV-Überprüfungskonferenz, die Gefahren durch Proliferation von Kleinwaffen sowie die Unterstützung der Ukraine bei der besseren Sicherung der Nuklearanlagen des Landes.

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