Streitfall Westsahara
Berlin: (hib/AHE) Gegen Kritiker der Monarchie oder der marokkanischen Haltung in der Westsahara-Frage wird in Marokko im Fall von rechtlichen Verstößen auf der Grundlage der Strafgesetze vorgegangen. „Dies kann Strafverfahren, polizeiliche Maßnahmen, zum Beispiel zur Auflösung illegaler Demonstrationen und in Einzelfällen auch die Ausweisung von ausländischen Personen beinhalten“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8088) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7788).
Die herausgehobene gesellschaftliche, politische und religiöse Stellung des Königs ebenso wie die Zugehörigkeit der Westsahara zum Staatsgebiet stelle ein konstituierendes Element des marokkanischen Staates dar. „Das marokkanische Strafgesetzbuch stellt eine Herabwürdigung der Person des Königs, das Infragestellen des Islam als Staatsreligion und die Gefährdung der territorialen Integrität Marokkos unter Strafe. Ein aktuell in der Diskussion befindlicher Reformentwurf des Strafgesetzbuches sieht vor, den Strafrahmen für diese Aktivitäten deutlich abzusenken“, schreibt die Bundesregierung
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