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29.04.2016 1. Untersuchungsausschuss (NSA) — Ausschuss — hib 252/2016

Kooperation mit NSA „essentiell“

Berlin: (hib/WID) Ein ranghoher Verfassungsschützer hat vor dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA) die Kooperation seiner Behörde mit der amerikanischen National Security Agency (NSA) energisch verteidigt und zugleich dem Verdacht der Verstrickung in den Drohnenkrieg der USA widersprochen. „Die Behauptung, vom Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelte Daten seien ursächlich für Tötungen gewesen, weise ich zurück“, sagte Klaus-Michael Rogner bei seiner Vernehmung am Donnerstag. Der heute 50-jährige Jurist steht seit 2011 an der Spitze der Abteilung 6, die für die Abwehr radikalislamischer Bestrebungen zuständig ist. Zuvor war er seit 2008 Referatsgruppenleiter in derselben Abteilung.

Rogner wies darauf hin, dass jede an einen ausländischen Geheimdienst, also auch die NSA, übermittelte Information mit dem Hinweis versehen sei, sie dürfe „nur für nachrichtendienstliche Zwecke genutzt“ werden, und zwar im Sinne deutschen Rechtsverständnisses. Unter einem „nachrichtendienstlichen Zweck“ sei demnach lediglich die Gewinnung und Analyse von Informationen zu verstehen, „aber eben kein Mehr“. Damit wären Drohneneinsätze, auch wenn vielleicht von einem Geheimdienst wie der CIA gesteuert, ausgeschlossen. Rogner betonte, eine solche Verwendungsbeschränkung sei „kein völkerrechtliches Nullum“. Sie habe für den Empfänger durchaus Bindungskraft, und der Verfassungsschutz behalte sich auch vor, die Einhaltung zu überprüfen.

Ob und, wenn ja, wie oft dies bisher bereits geschehen sei, vermochte Rogner nicht zu sagen. Er räumte auch ein, dass es schwierig wäre, Verstöße der NSA gegen den Vorbehalt zu ahnden. Die einzig denkbare Sanktion wäre die Einstellung des Informationsaustausches, indes: „Für uns ist die Zusammenarbeit mit den Amerikanern essentiell.“ Nur durch Hinweise aus den USA sei es 2008 gelungen, die radikalislamische „Sauerland-Gruppe“ rechtzeitig zu enttarnen. Für den Kampf gegen islamistisch-terroristische Aktivitäten sei ein „enger Datenaustausch unverzichtbar“. Dabei teile der Verfassungsschutz der NSA Informationen zur Identifizierung „ehemals in Deutschland ansässiger“ Islamisten mit, die sich mittlerweile im Nahen und Mittleren Osten aufhalten. Umgekehrt sei die „Bereitschaft der Amerikaner, Telekommunikationsdaten deutscher Dschihadisten zu übermitteln, von wesentlicher Bedeutung“.

Ohne Rückgriff auf Erkenntnisse der NSA wäre der Verfassungsschutz nicht in der Lage, seine Aufklärungsmission zu erfüllen, meinte Rogner: „Mit welchem Partner sollte ich denn sonst arbeiten, wenn ich nicht mehr mit der NSA arbeiten dürfte?“ Dabei sei klar, dass die Kooperation sich im Rahmen der deutschen Gesetze zu halten habe: „Jeder Partner, der mit uns arbeitet, lernt, dass hier eine Rechtsordnung existiert, die zu beachten wir verpflichtet sind, und die wir auch gerne beachten.“

Nachdrücklich widersprach der Zeuge der Vermutung, für die Überlassung der Spionagesoftware XKeyscore habe sich die NSA die Teilhabe an den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes ausbedungen. „Eine Gegenleistung an die Amerikaner ist zu keinem Zeitpunkt formuliert worden“, betonte Rogner, der im April 2013 die Grundlagenvereinbarung für die Nutzung von XKeyscore durch den Verfassungsschutz persönlich unterzeichnet hatte. Mit der neuen Software sei der Verfassungsschutz in die Lage versetzt worden, Kommunikation in sozialen Netzwerken effizienter zu überwachen. Dies sei auch im Interesse der NSA gewesen.

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