Rechtsprüfung bei Auslandseinsätzen
Berlin: (hib/PST) Eine Änderung im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) soll es ermöglichen, Parlamentsbeschlüsse über Auslandseinsätze der Bundeswehr auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Das sieht ein Gesetzentwurf (18/8277) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. In der Auflistung der Verfahrensarten in Paragraf 13 des BVerfGG soll eine neue Ziffer 14a „zur Überprüfung, ob der nach § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes getroffene Beschluss des Deutschen Bundestages mit dem Grundgesetz vereinbar ist“, eingefügt werden.
Die Fraktion begründet ihren Gesetzentwurf mit einem „grundlegenden Problem des Rechtsschutzsystems im Bereich der Auslandseinsätze der Bundeswehr“, das beim jüngsten Zustimmungsbeschluss des Bundestages zum Syrieneinsatz erneut zutage getreten sei. In der Debatte darüber sei bezweifelt worden, dass dieser Einsatz mit dem Grundgesetz vereinbart ist, doch gebe es derzeit „keinen klaren Weg, um derartige Rechtsfragen dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen“. Diese Situation sei „dem Rechtsstaat unangemessen“, heißt es in den Gesetzentwurf.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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