Rüstungsexporte und Nullbescheide
Berlin: (hib/HLE) Wenn es Zweifel gibt, ob für ein Ausfuhrvorhaben Verbote oder Genehmigungspflichten gelten, können exportierende Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen „Nullbescheid“ beantragen und wissen im Fall einer positiven Nachricht, dass das Ausfuhrvorhaben weder verboten noch genehmigungspflichtig ist. Diese Praxis macht die Fraktion Die Linke zum Thema einer Kleinen Anfrage (18/8177). Die Regierung soll angeben, wie viele dieser Nullbescheide seit 2011 erteilt wurden und ob Nullbescheide auch für Motoren von Kriegsschiffen und Militärfahrzeugen erteilt worden seien.
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