Anwendung von US-Blockadegesetzen
Berlin: (hib/EB) Seit Februar 2015 haben zwei deutsche Online-Händler Klage eingereicht, weil sie ihre Rechte durch die Anwendung der US-Blockadegesetze gegen Kuba verletzt sehen. Das teilt die Bundesregierung in einer Antwort (18/8185) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8010) mit. In einem Fall werfe ein deutscher Staatsangehöriger einem Online-Zahlungsanbieter sowie seiner Bank mit Sitz in Deutschland vor, ihm Leistungen zu verweigern, weil er seinen Wohnsitz in Kuba habe.
Die Abgeordneten hatten unter anderem gefragt, inwieweit sich die veränderten Blockadebedingungen der USA gegen Kuba auf die Durchsetzung der Sanktionen im Rechtsraum der Europäischen Union auswirken. Die erlassenen Sanktionsrechtsakte gegen Kuba seien weiterhin in Kraft, heißt es dazu in der Antwort. Nach US-Recht unterlägen Tochterunternehmen von US-Unternehmen in Drittstaaten den gleichen Beschränkungen wie ihre US-Mutterkonzerne.
Die Bundesregierung habe die Europäische Kommission entsprechend Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 über beide Fälle informiert. Die Verordnung bezieht sich auf den Schutz vor den extraterritorialen Anwendungen von Rechtsakten, die von einem Drittland erlassen wurden. Zudem prüften innerdeutsche Ermittlungsbehörden derzeit, ob ein Verstoß gegen Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts vorliegt.
Bislang habe sie keine Gespräche mit Vertretern der Online-Dienstleister PayPal und eBay über die Sperrung von Kundenkonten aufgrund von US-Sanktionsbestimmungen gegen Kuba geführt, schreibt die Bundesregierung in der Antwort. Sie spreche sich gegenüber der US-Regierung und staatlichen Einrichtungen der USA regelmäßig gegen die extraterritoriale Anwendung von US-Sanktionsbestimmungen aus.
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