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09.05.2016 Inneres — Kleine Anfrage — hib 263/2016

Flüchtlingsabkommen mit der Türkei

Berlin: (hib/STO) Das „EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/8328). Wie die Fraktion darin ausführt, schlossen die Mitglieder des Europäischen Rates am 17. und 18 März 2016 ein Abkommen mit der Türkei, um die „irreguläre Migration aus der Türkei in die EU“ zu begrenzen beziehungsweise zu unterbinden. Maßgeblicher Inhalt dieses Abkommens sei es, sämtliche Flüchtlinge in die Türkei zurückzuschieben, die ab dem 20. März 2016 von der Türkei aus nach Griechenland gelangen oder noch in türkischen Hoheitsgewässern aufgegriffen werden. In Bezug auf syrische Flüchtlinge solle gelten, „dass für jeden in die Türkei abgeschobenen syrischen Schutzsuchenden ein anderer, bereits in der Türkei aufhältiger syrischer Flüchtling in die EU einreisen darf - jedoch nur im Rahmen eines begrenzten Kontingentes“.

Wissen wollen die Abgeordneten, inwieweit die Bundesregierung die Auffassung teilt, „dass jedem Flüchtling, der in Griechenland ein Asylgesuch äußert, sowohl eine inhaltliche Asylprüfung als auch eine gerichtliche Überprüfung der Behördenentscheidung zusteht“. Auch erkundigen sie sich danach, inwiefern die Bundesregierung die Auffassung vertritt, dass bei jedem einzelnen Asylbegehren individuell geprüft werden muss, ob für die betroffene Person im konkreten Einzelfall die Türkei einen sicheren Herkunfts- beziehungsweise sicheren Drittstaat darstellt. Ferner fragt die Fraktion unter anderem danach, welche Schritte die Türkei aus Sicht der Bundesregierung noch in rechtlicher und praktischer Hinsicht vornehmen muss, „um als ,sicherer Drittstaat' oder ,erster Asylstaat' im Sinne des EU-Rechts angesehen werden zu können“.

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