Länder zuständig für Bodenschätze
Berlin: (hib/HLE) Nach der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sind die Länder für Genehmigung und Aufsicht von Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen zuständig. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8366) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (180/8160) mit, die Fragen zum Abbau von Bodenschätzen in deutschen Meeresschutzgebieten gestellt hatte.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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