Kosten der Festen Fehrmarnbeltquerung
Berlin: (hib/FZA) Mit den voraussichtlichen Kosten des deutsch-dänischen Infrastrukturprojekts Feste Fehmarnbeltquerung befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8409) auf eine Kleine Anfrage (18/8231) der Fraktion Die Linke. Die Regierung verweist dabei wesentlich auf bereits erteilte Antworten zum Thema sowie auf den Gemeinsamen Ausschuss, in dessen Rahmen regelmäßig über den Status des Projekts berichtet werde.
Auf die mehrfach gestellte Frage der Abgeordneten, was genau unter dem Begriff „wesentliche Kostensteigerung“ im deutsch-dänischen Staatsvertrag zur Festen Fehmarnbeltquerung zu verstehen sei, heißt es in der Antwort: Es gebe „weder Protokoll- oder Zusatzerklärungen noch konkrete zahlenmäßige Festlegungen zur Frage der wesentlichen Kostensteigerung“. Der Bundesregierung seien auch keine anderen Verträge bekannt, in denen diese Formulierung verwendet werde.
Zu den Kostenschätzungen für die sogenannte Hinterlandanbindung auf deutscher Seite werden folgende Angaben gemacht: Der Ausbau der B 207 AS Heiligenhafen-Ost - Puttgarden inklusive eines Neubaus der Fehrmarnsundbrücke werde im Bundesverkehrswegeplan 2030 mit 249,4 Millionen Euro veranschlagt. Die Kosten für das zweite Gleis und die Elektrifizierung der Strecke Göhl - Puttgarden samt Fehmarnsundbrücke schätzten Gutachter auf circa 560 Millionen Euro. Davon seien rund 120 Millionen Euro für den Brückenneubau eingerechnet. Belastbare Zahlen seien aber erst bei Abschluss der Vorplanung Ende 2017 zu erwarten.
Laut Fragestellern ist die Kostenprognose des Bundesrechnungshofes allein für den Bahnstreckenbau von ursprünglich 800 Millionen Euro auf mittlerweile 1,7 bis 2,3 Milliarden Euro gestiegen. Sie warnen vor „einem weiteren Milliardengrab in der Verkehrspolitik des Bundes“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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