Stickstoffeintrag in Flüssen
Berlin: (hib/EB) Nach dem Minderungsbedarf für Stickstoff in deutschen Flussgebieten erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/8482). Die Abgeordneten verweisen darauf, dass die Europäische Kommission am 28. April 2016 gegen Deutschland eine Klage wegen Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie (91/676/EWG) eingereicht habe. Grund sei, dass Deutschland keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen habe, um die hohe Nitratbelastung von Gewässern zu reduzieren. Aus einer Antwort der Bundesregierung zur Gewässerbelastung (18/5856) gehe hervor, dass an 14,3 Prozent aller Messstellen der Schwellenwert für Nitrat im Grundwasser nicht eingehalten werde. Auch in Nord- und Ostsee würden Stickstoff-Orientierungswerte deutlich überschritten. Das habe die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7179) zur Wasserrahmenrichtlinie festgestellt.
Die Bundesregierung soll nun angeben, welcher Minderungsbedarf für Stickstoff in den Flussgebieten Ems, Warnow/Peene, Schlei/Trave, Weser, Eider Elbe, Rhein, Oder und Donau besteht. Weiterhin soll sie darlegen, in welchem Zeitraum und mit welchen Maßnahmen sie Zielwerte erreichen möchte.
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