Menschenrechtslage im Senegal
Berlin: (hib/EB) Die Situation der Menschenrechte im Senegal thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/8495). Die Fragesteller führen Berichte der Nichtregierungsorganisation Amnesty International aus den Jahren 2012 und 2013 an, in denen Folter und Misshandlungen durch staatliche Stellen kritisiert würden.
Die Abgeordneten möchten unter anderem wissen, inwiefern Menschen im Senegal Gewalt, Diskriminierung und andere Menschenrechtsverletzungen durch staatliche oder nicht staatliche Akteure drohen wegen ihrer „Rasse“, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu bestimmten sozialen Gruppen, wegen der sexuellen Orientierung oder einer politischen Überzeugung. Weiterhin fragen die Abgeordneten, welche Maßnahmen senegalesische Behörden, internationale Organisationen und die Bundesregierung treffen, um Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen Schutz zu bieten. Weitere Fragen zielen auf die Situation von Journalisten und Bloggern sowie auf die Verhängung der Todesstrafe im Senegal.
Hintergrund der Anfrage ist die Einstufung des westafrikanischen Landes als „sicherer Herkunftsstaat“ im Jahr 1993. Die Abgeordneten führen an, dass die kontinuierliche Beobachtung der menschenrechtlichen Lage in „sicheren Herkunftsstaaten“ rechtlich geboten sei. Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015 verpflichte die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht darüber vorzulegen, ob die Voraussetzungen für einen „sicheren Herkunftsstaat“ noch gegeben seien.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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