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27.05.2016 Inneres — Antwort — hib 306/2016

Übersetzungen der Asylanhörungen

Berlin: (hib/STO) Um die „Übersetzung der Asylanhörungen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ (Bamf) geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/8509) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8309). Wie die Regierung darin darlegt, standen dem Bamf mit Stand vom 30. April dieses Jahres 3.101 Dolmetscher zur Verfügung. Insgesamt gebe es Dolmetscher für 472 verschiedene Sprachen und Dialekte.

Auf die Frage, bei welchen Sprachen Kapazitätsprobleme bestehen, nennt die Regierung Arabisch, Kurdisch, Persisch (Dari/Farsi), Paschto und Tigrinya als „die wichtigsten Sprachen, bei denen Herausforderungen hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Dolmetscherkapazitäten bestehen“. Nach Einschätzung des Bamf sind diese laut Vorlage unter anderem darauf zurückzuführen, dass sich die dem Bundesamt zur Verfügung stehenden Dolmetscherkapazitäten mehrheitlich in den urbanen Räumen Deutschlands konzentrieren, während der Bedarf verteilt in der Fläche entsteht. Eine weitere Ursache ist der Antwort zufolge, dass Deutschland „im Gegensatz zur Zuwanderung zum Beispiel aus den türkischen Sprachgebieten“ hinsichtlich der „derzeit seitens des Bamf stark benötigten Sprachen nicht auf eine jahrzehntelange Zuwanderung aus den entsprechenden Herkunftsländern“ zurückblickt. Dementsprechend stehe hinsichtlich der momentan benötigten Sprachen und dem sich hieraus ergebenden Bedarf an Übersetzern ein zahlenmäßig nur sehr kleiner potenzieller Pool für geeignete Dolmetscher gegenüber.

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