Mindestvorgaben für Internetzugänge
Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Einführung von Mindestqualitätsvorgaben bei Internetzugängen. In einem dazu vorgelegten Antrag (18/8573) heißt es, „mindestens 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Bandbreite müssen auch tatsächlich zur Verfügung stehen“. Zudem sollen nach den Vorstellungen der Grünen für „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende“ Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern von Internetzugangsdiensten „Bußgelder und pauschalisierte Schadensersatzansprüche für Verbraucher“ vorgesehen werden.
Zur Begründung ihrer Initiative schreibt die Fraktion, viele Internetanbieter würden ihre Werbeversprechen im Hinblick auf eine verfügbare Bandbreite privater Internetanschlüsse nicht einhalten. Dies sei auch das Ergebnis der im Auftrag der Bundesnetzagentur durchgeführten Qualitätsstudien. Danach hätten im Jahr 2013 nur 77,1 Prozent der Nutzer mindestens 50 Prozent der vermarkteten Datenübertragungsrate erreicht. Die volle versprochene Leistung hätten lediglich 15,9 Prozent in Anspruch nehmen können. In den Jahren 2014 und 2015 habe es keine Qualitätsstudien mehr gegeben, kritisierten die Grünen und fordern im Antrag, diese wieder durchzuführen und ihre Ergebnisse zeitnah zu veröffentlichen. Doch auch ohne die im Auftrag der Bundesnetzagentur durchgeführten Qualitätsstudien sei festzustellen, dass das Problem fortbesteht, heißt es im Antrag. Das würden unter anderen auch die Ergebnisse des Breitband-Checks auf der Internetseite der Grünen deutlich machen.
Neben den schon erwähnten Forderungen spricht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür aus, die Bundesnetzagentur dazu anzuhalten, die Anbieter von Internetzugangsdiensten zu verpflichten, basierend auf der Qualitätsklassen-Tabelle der DIN-Norm für Internetzugänge darüber zu informieren, welche der in der Norm aufgeführten Qualitätsklassen ihr Internetzugang entspricht. Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung und ihrer Aufsichtsbehörden - wie etwa der Bundesnetzagentur - erkennen die Grünen auch vor dem Hintergrund der Ende April in Kraft getretenen EU-Verordnung zum „Telecom Single Market“ (TSM). Zwar bedürfe die Verordnung keiner gesetzgeberischen Umsetzung auf nationaler Ebene. Allerdings obliege den nationalen Aufsichtsbehörden die Kontrolle und Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen, zu denen nach Aussage der Grünen auch Bestimmungen hinsichtlich der Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Bandbreite gehören.
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