Statistikgesetze sollen geändert werden
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung plant Änderungen im Umweltstatistik- (UStatG) sowie im Hochbaustatistikgesetz (HBauStatG). Ein Gesetzentwurf (18/8341) sieht vor, im UStatG in Bezug auf Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die Datenerhebung zu erweitern, den Erhebungsturnus zu erhöhen und die Durchführung an das Statistische Bundesamt zu übertragen. Zudem sind weitere redaktionelle Änderungen und Klassifikationsanpassungen an EU-Recht und internationale Vorgaben vorgesehen. Im HBauStatG sollen als Hilfsmerkmale des Paragraphen 4 die Anschrift von Baugrundstücken sowie freiwillige Angaben für Rückfragen eingefügt werden.
Einem Präsizierungsvorschlag in der Stellungnahme des Bundesrates, der sich auf die Erhebung von Investitionen für den Umweltschutz bezieht, stimmt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu. Eine Erweiterung des Paragraphen 3 HBauStatG um ein Erhebungsmerkmal zu quantitativen Angaben zum Energiebedarf, die der Bundesrat ebenfalls vorgeschlagen hatte, lehnt die Bundesregierung hingegen als nicht „sachgerecht“ ab.
Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag im vereinfachten Verfahren in erster Lesung im Bundestag behandelt.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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