+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

01.06.2016 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antrag — hib 314/2016

Regierung: Korrekte Personalauswahl

Berlin: (hib/JOH) Das Personalauswahlverfahren für die Stelle der Geschäftführung der am 26. April 2016 neu geschaffenen „Agentur für Wirtschaft und Entwicklung“ ist nach Angaben der Bundesregierung „von der Durchführungsorganisation eigenverantwortlich, nach fachlichen Gesichtspunkten und unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Bewerberinnen und Bewerber durchgeführt“ worden. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) habe dem nach Abschluss des Auswahlverfahrens übermittelten Besetzungsvorschlag zugestimmt, heißt es in einer Antwort (18/8541) auf eine Kleine Anfrage (18/8374) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Grünen hatten sich auf einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ vom 23. April 2016 berufen, wonach es bei der Stellenbesetzung zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein soll. So habe Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) die Einstellung einer Vertrauten als Geschäftsführerin durchgesetzt.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass für die Auswahl von Führungskräften im BMZ der verfassungsmäßig festgelegte Grundsatz der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung nach Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz maßgebliche Grundlage sei. Auslandserfahrung in einem entwicklungspolitisch einschlägigen Bereich stelle nur eines von fünf möglichen Kriterien dar, die für eine Rolle als Führungskraft bedeutsam sein könnten, betont sie. Die extern rekrutierten Führungskräfte verfügten über Fähigkeiten und Erfahrungen, die für das jeweilige Arbeitsfeld im BMZ von besonderer Relevanz und hausintern zum Zeitpunkt der Besetzung nicht hinreichend verfügbar gewesen seien. Hierzu zählen laut Bundesregierung besondere Fach-, Sprach- und Regionalkenntnisse, Erfahrungen im politischen Raum, sowie umfassende Kenntnisse in der Zusammenarbeit mit Medien, der Wirtschaft oder der Zivilgesellschaft.

Die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung ist eine Einrichtung des BMZ und soll nach Angaben des BMZ die Schnittstelle der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Wirtschaft bilden. Sie sei „zentraler Ansprechpartner für Unternehmen, Kammern und Verbände, die sich in Entwicklungs- und Schwellenländern engagieren wollen“, heißt es auf der Homepage des Ministeriums.

Marginalspalte