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02.06.2016 Auswärtiges — Antrag — hib 326/2016

Weniger Bundeswehrsoldaten im Kosovo

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) beteiligen - allerdings bei verringerter Personalobergrenze. Für die Operation ist nunmehr der Einsatz von bis zu 1.350 Bundeswehrsoldaten vorgesehen, heißt es in einem Antrag Bundesregierung (18/8623), der heute auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Das sind 500 Soldaten weniger als im letzten Mandatszeitraum.

Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf ein neues Nato-Konzept, das künftig flexible Anpassungen „des militärischen Kräftedispositivs“ zulasse. So sei geplant, die Zahl der Einsatzkompanien von 14 auf zwölf zu reduzieren. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzausgaben der Bundeswehr beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 46,2 Millionen Euro.

Der Einsatz erfolge auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des UN-Sicherheitsrates. Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehörten neben der Unterstützung der „Entwicklung eines stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Kosovo“ die Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force beziehungsweise der Kosovo Armed Forces (KAF) „und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) unter Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen“.

Es gelinge der kosovarischen Polizei zwar inzwischen zunehmend, die öffentliche Sicherheit und Ordnung ohne Unterstützung der internationalen Sicherheitspräsenzen zu gewährleisten, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Antrags. Auch die in Brüssel Ende August 2015 erzielten Vereinbarungen zwischen Kosovo und Serbien würden entscheidende Fortschritte bei der Umsetzung der Normalisierungsvereinbarung von 2013 darstellen und gerade im Hinblick auf den Norden Kosovos zur weiteren Normalisierung der Lage beitragen. „Die internationale Truppenpräsenz KFOR bleibt jedoch zur Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds und der Sicherstellung der Bewegungsfreiheit insbesondere im Norden erforderlich.“

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