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06.06.2016 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antrag — hib 333/2016

Landkonflikt in Mali wird überprüft

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung nimmt die Hinweise von Nichtregierungsorganisationen zu den Vorwürfen von afrique-europe interact (AEI) in Bezug auf illegale Landnahmen in Mali nach eigenen Angaben sehr ernst und verfolgt deren Aufarbeitung als Anteilseignerin der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) aktiv. Das schreibt sie in einer Antwort (18/8565) auf eine Kleine Anfrage (18/8385) der Fraktion Die Linke.

Gegenstand der Anfrage war ein zwischen zwei Dörfern in Mali seit 2010 schwelender Landkonflikt, an dem auch deutsche Akteure, wie die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), indirekt beteiligt sein sollen. Die Bewohner werfen dem malischen Unternehmer Modibo Keita beziehungsweise seinem Unternehmen M3-SA vor, sich über das von ihm gepachtete Land hinaus von ihnen landwirtschaftlich genutzte Flächen illegal angeeignet zu haben. Wie die Linksfraktion schreibt, habe Keita neben der afrikanischen Entwicklungsbank auch mehrere Kredite von der malischen Agrarbank BNDA erhalten, an der die DEG im Auftrag der Bundesregierung zumindest bis zum Jahr 2014 beteiligt gewesen sei.

Die Bundesregierung betont, sie habe sich innerhalb der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) für die zeitnahe Einschaltung des bankeigenen Beschwerdemechanismus (Independent Review Mechanism, IRM) eingesetzt. Dieser sei am 12. Mai 2016 bei der AfDB registriert worden und werde nun durchgeführt. Sie werde sich auch weiterhin in die Klärung der Vorwürfe innerhalb der AfDB einbringen, versichert sie.

Des Weiteren erklärt sie, dass sie die Sorge der Antragsteller teile, dass illegale Landnahmen die nachhaltige Entwicklung und Ernährungssicherung negativ beeinflussten. Sie betont aber auch, dass die Kreditvergabe der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) an das malische Unternehmen M3-SA „in keiner direkten Verbindung zur Landpachtung des Investors“ stehe, sondern „ausschließlich die Errichtung einer neuen Fabrik zur Nahrungsmittelproduktion in Ségou in 50 Kilometern Entfernung zu den in der Anfrage genannten Landflächen“ umfasse. Der Kredit stünde nicht im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Nutzflächen, auch dienten landwirtschaftliche Nutzflächen nicht als Sicherheit für den Kredit.

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