+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

08.06.2016 Petitionsausschuss — Ausschuss — hib 339/2016

Sachkundenachweis für Immobilienmakler

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für Immobilienmakler. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

In der Eingabe wird argumentiert, ein gesetzlich verankerter Sach- und Fachkundenachweis für Immobilienmakler würde deutlich besser vor unseriösen Anbietern schützen. Zugleich vertreten die Petenten die Auffassung, das im Mietrechtnovellierungsgesetz enthaltene Bestellerprinzip schwäche die Position der Mieter, da es diesen nicht mehr möglich sei, einen Makler zu beauftragen.

Diese Ansicht teilt der Petitionsausschuss nicht, wie aus der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung deutlich wird. Vielmehr sei es so, dass auch nach Einführung des Bestellerprinzips, wonach derjenige die Kosten eines Maklers zu tragen hat, der diesen bestellt, „sowohl Mieter als auch Vermieter Auftraggeber des Wohnungsvermittlers sein können“. Der Forderung in der Petition sei insofern schon entsprochen worden.

Was die Einführung eines gesetzlich verankerten Sach- und Fachkundenachweises für Immobilienmakler angeht, so machen die Abgeordneten darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung beabsichtige, für Maklerleistungen klare bundeseinheitliche Rahmenbedingungen und Qualitätssicherung zu erreichen. In diesem Sinne sei geplant, einen Sachkundenachweis für das Maklergewerbe einzuführen sowie Standards aus anderen Beratungsberufen auf das Maklergewerbe zu übertragen. Ein Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium vom Juli 2015 ist laut der Vorlage unter anderem durch den Nationalen Normenkontrollrat geprüft worden, der Zweifel an der Erforderlichkeit der beabsichtigen Maßnahmen geäußert und die Prüfung weniger belastender Maßnahmen angeregt habe.

Derzeit, so heißt es weiter, befinde sich der Referentenentwurf in der Überarbeitung. An der geplanten Einführung eines Sachkundenachweises als Voraussetzung für die Erlaubniserteilung für Immobilienmakler soll dabei festgehalten werden, schreibt der Ausschuss. Nach derzeitiger Planung solle der Referentenentwurf noch vor der Sommerpause 2016 im Kabinett beschlossen werden.

Marginalspalte