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08.06.2016 Petitionsausschuss — Bericht — hib 339/2016

13.137 Petitionen im Jahr 2015

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2015 sind 13.137 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht worden. Das geht aus dem Jahresbericht zur Tätigkeit des Ausschusses im Jahr 2015 (18/8370) hervor, der am Donnerstag im Plenum des Bundestages beraten wird. Danach hat sich die Gesamtzahl der Petitionen im Vergleich zum Vorjahr um 2.188 verringert. Bei 252 Werktagen, so heißt es in dem Bericht weiter, ergebe sich ein täglicher Durchschnitt von etwa 52 Zuschriften. 4.031 und damit 31 Prozent davon seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über www.bundestag.de eingegangen. „Mit mittlerweile mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern auf der Internetseite des Petitionsausschusses ist www.epetitionen.bundestag.de nach wie vor das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestages“, schreibt der Petitionsausschuss.

In der Rangliste der Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien liegt laut dem Bericht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 20 Prozent der Eingaben (2.619) vorn, gefolgt vom Innenministerium (14 Prozent, 1847), das auch den größten Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr (plus 19 Prozent) erzielte. Am eingabefreudigsten - ausgehend von der Anzahl der Petitionen, die im Durchschnitt auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Bundeslandes entfielen - hätten sich wie schon in den vergangenen Jahren die Bürger aus Berlin und aus Brandenburg gezeigt, heißt es weiter. Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg belegten danach die Plätze 15 und 16.

In seinem Jahresbericht geht der Petitionsausschuss auch auf die „recht stark gesunkene Anzahl an eingereichten Petitionen“ ein. Die Gründe dafür seien nicht ohne weiteres zu benennen, heißt es. Einer könne jedoch das Aufkommen diverser immer populärer werdenden privaten „Petitionsplattformen“ sein, die Anliegen jeglicher Art veröffentlichen und durch die „irreführende Verwendung des Begriffs ,Petition' die Abgrenzung zum Petitionsausschuss für die Bevölkerung erschweren“. Zwar begrüße es der Deutsche Bundestag, wenn sich Menschen zusammen tun und sich gemeinsam für ein Ziel einsetzen, „doch Petition ist nicht immer gleich Petition“. Die Petition nach Artikel 17 des Grundgesetzes gebe es nur beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, schreibt der Ausschuss. Diese erlaubt jedem nicht nur ein Anliegen beim Deutschen Bundestag einzureichen, sondern bietet die „Petition mit 3-fach-Garantie“: „Jede Petition wird entgegen genommen, geprüft und beschieden.“

Wie aus dem Tätigkeitsbericht weiter hervorgeht, fanden im Jahr 2015 25 Sitzungen des Petitionsausschusses statt. In den Sitzungen wurden insgesamt 780 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen. Dreimal tagte der Ausschuss im vergangenen Jahr öffentlich und beriet dabei sechs Petitionen. Dabei ging es unter anderem um ein Exportverbot für Kriegswaffen, eine angemessene Vergütung für Pflegekräfte und die Kostenerstattung für die Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis durch die gesetzliche Krankenversicherung.

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