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08.06.2016 1. Untersuchungsausschuss (NSA) — Ausschuss — hib 340/2016

NSA-Ausschuss soll sich auch mit BND- Selektoren befassen

Berlin: (hib/wid) Im 1. Untersuchungsausschuss (NSA) hat sich die Opposition mit ihrem Anliegen durchgesetzt, den Untersuchungsauftrag auf die Frage zu erweitern, inwieweit auch der Bundesnachrichtendienst (BND) bei Abhörmaßnahmen gegen deutsche und europäische Interessen verstoßen hat. Wie die Obleute Martina Renner (Linke) und Konstantin von Notz (Grüne) mitteilten, soll der Bundestag am Donnerstag einen entsprechenden Antrag (18/8683) verabschieden, auf den sich die Fraktionen im Geschäftsordnungsausschuss in der vorigen Woche geeinigt haben. Es handelt sich um die entschärfte Fassung einer Vorlage (18/7565), die die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen am 17. Februar 2016 eingebracht hatten, und über die das Plenum eine Woche später in erster Lesung beraten hatte.

Die beiden Oppositions-Obleute äußerten sich erleichtert über den in zähen Verhandlungen erzielten Kompromiss. Zwar habe der ursprüngliche Entwurf Federn gelassen, doch „was wir mit dem Beweisbeschluss intendiert haben, ist voll erfüllt“, sagte Renner. „Wir haben die Hoffnung, dass wir mit der Erweiterung des Untersuchungsauftrages noch eine Schicht tiefer in die Problematiken kommen“, erklärte von Notz. Der Geschäftsordnungsausschuss hatte die Neufassung des Textes allerdings nur mit den Stimmen der Opposition bei Enthaltung der Fraktionen von CDU/CSU und SPD gebilligt. Die Koalitionsfraktionen hatten in den vorangegangen Verhandlungen nicht zuletzt verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht.

Mit dem erweiterten Auftrag erhält der Untersuchungsausschuss die Möglichkeit, einen Bestand von mehr als 3.000 Suchmerkmalen, sogenannte „Selektoren“, zu erforschen, die der BND selber entwickelt und in die gemeinsam mit der amerikanischen National Security Agency (NSA) betriebene Abhöranlage in Bad Aibling eingespeist, auf die Enthüllungen Edward Snowdens hin jedoch als politisch fragwürdig erkannt und aussortiert hatte. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich folglich vom Juni 2013, als die Snowden-Affäre erstmals öffentlich Furore machte, bis zum 31. Oktober 2015.

Im April 2015 war bekannt geworden, dass der BND auf die Veröffentlichungen Snowdens hin im Spätsommer 2013 den Selektorenbestand in Bad Aibling überprüft und dabei 40.000 Suchmerkmale der NSA entdeckt hatte, die zur Ausspähung europäischer Regierungen und Unternehmen geeignet waren. Ein halbes Jahr später kam darüber hinaus ans Licht, dass es noch eine weitere Liste BND-eigener Selektoren gab, die aus demselben Grund als politisch fragwürdig erkannt und aussortiert worden waren. Die Bundesregierung war der Meinung, dass diese Liste den Ausschuss nichts angehe, weil sich dessen Auftrag allein auf die NSA und ihre Kooperation mit dem BND erstrecke. Lediglich die Obleute durften die Liste im November unter dem Siegel strikter Verschwiegenheit in Augenschein nehmen. Auch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) durfte sich einen Eindruck verschaffen und erstellte bis Mitte Dezember einen Bericht.

Von Notz erinnerte daran, dass die Bundesregierung dem Ausschuss den direkten Zugang zu den NSA-Selektoren verwehrt hatte mit dem Argument, dass die US-Seite dies hätte genehmigen müssen. Ein solcher Einwand sei im Fall der BND-Selektoren wohl nicht geltend zu machen, meinte er.

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