Kein neues Wohngemeinnützigkeitsrecht
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung plant aktuell keine „1:1 Neuauflage“ des Ende der 1980er Jahre abgeschafften Wohngemeinnützigkeitsrechtes. Sie beteilige sich aber an Überlegungen zu der Frage, wie Gemeinnützigkeit „innerhalb der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen unterstützt werden kann“, heißt es in einer Antwort (18/8570) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8348) zum Thema „Wohnen und Leben in Deutschland“. Sowohl die Grünen als auch die Fraktion Die Linke fordern die Wiedereinführung des Wohngemeinnützigkeitsrechtes.
Die Fragesteller hatten sich zudem nach der Entwicklung des Sozialen Wohnungsbaus erkundigt. Die Bundesregierung hat laut Antwort keine Informationen darüber, wie viele Wohnungen aus einer Miet- oder Belegungsbindung gefallen sind. Sie verweist aber auf Schätzungen der Länder, nach denen es 2013 1.475.234 gebundene Mietwohnungen in Deutschland gegeben habe. 2012 waren es demnach 1.538.742, 2011 1.490.700 und 2010 1.662.147. Für 2014 und 2015 lägen keine Informationen vor, schreibt die Bundesregierung. Zwischen 2010 und 2014 seien zudem 56.619 Mietwohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung errichtet worden, heißt es in Antwort ebenfalls mit Bezug auf Angaben der Bundesländer.
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