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08.06.2016 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 342/2016

Nachhaltige Rechtsordnung bleibt Thema

Berlin: (hib/PST) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit einem Antrag zu einer nachhaltigen Rechtsordnung gescheitert, doch die Umsetzung der von den Vereinten Nationen beschlossenen Nachhaltigkeitsziele zur Gesellschafts- und Rechtsordnung bleiben auf der Tagesordnung. Das sicherten Vertreter der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung zu, als im Rechtsausschuss über den Antrag der Grünen-Fraktion (18/6060) berieten, der betitelt ist: „UN-Nachhaltigkeitsziel 16 in Deutschland schon jetzt umsetzen - Friedliche und inklusive Gesellschaften im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen, effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen.“

Der Vertreter des Bundesjustizministeriums verwies darauf, dass gerade eine Neuauflage der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet werde, mit der die 17 vergangenen September in New York beschlossenen Nachhaltigen Entwicklungsziele umgesetzt werden sollen. Ein Kabinettsentscheid darüber sei für November anvisiert. Aus den Reihen der Koalitionsfraktionen wurde eine Zustimmung zu dem Antrag zum jetztigen Zeitpunkt abgelehnt, da die öffentliche Debatte über den gerade ins Internet gestellten Entwurf der Nachhaltigkeitsstrategie nicht abgewürgt werden solle. Die Fraktion Die Linke stimmte zusammen mit den Grünen für den Antrag, obwohl sie eine klare Ablehnung von Rüstungsexporten vermisst.

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