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08.06.2016 Inneres — Gesetzentwurf — hib 345/2016

Neues Anti-Terror-Paket vorgelegt

Berlin: (hib/STO) Die schwarz-rote Regierungskoalition hat ein Gesetzespaket „zur verbesserten Terrorismusbekämpfung“ vorgelegt, das am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Unter anderem sieht der von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf „zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ (18/8702) vor, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) spezielle Befugnisse einzuräumen zur Einrichtung gemeinsamer Dateien „mit wichtigen ausländischen Partnerdiensten, insbesondere der Nachbarstaaten und anderer EU- beziehungsweise Nato-Mitgliedsstaaten“. Zudem soll bereits national die technische Unterstützung der Informationszusammenführung fortentwicklelt werden, „indem Projektdateien mit polizeilichen und nachrichtendienstlichen Teilnehmern etwas länger eingerichtet werden können“.

Ferner soll die Bundespolizei wie bereits „nahezu alle Polizeien der Länder und das Bundeskriminalamt“ die Befugnis erhalten, sogenannte Verdeckte Ermittler schon zur Gefahrenabwehr und nicht erst zur Strafverfolgung einzusetzen. Aufgrund der oftmals abgeschotteten Strukturen im Bereich der Schleusungskriminalität sei der Einsatz eines präventiven Verdeckten Ermittlers insbesondere für die Abwehr daraus resultierender Gefahren ein hilfreiches Instrument, heißt es dazu in der Gesetzesbegründung.

Vorgesehen ist zudem, Erbringer von Telekommunikationsdiensten zu verpflichten, die Identität von Prepaid-Kunden - zu deren Erhebung sie bereits nach geltendem Recht verpflichtet sind - anhand geeigneter Identitätsdokumente wie Personalausweise oder Reisepässe zu überprüfen. Darüber hinaus sollen den Angaben zufolge unter anderem Strafbarkeitslücken geschlossen werden, „die bei der Unterstützung der Weiterbetätigung verbotener Vereinigungen bestehen“.

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