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08.06.2016 Auswärtiges — Antwort — hib 345/2016

Zusammenarbeit mit Libyen

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung arbeitet ausschließlich mit dem libyschen Präsidialrat sowie mit der vom Präsidialrat am 16. Mai 2016 mit der kommissarischen Führung der Amtsgeschäfte betrauten Regierung der Nationalen Verständigung zusammen. Entsprechend der Aufforderung aus der UN-Sicherheitsratsresolution 2259 (2015) seien „die Unterstützung von und offizielle Kontakte mit der ehemaligen Regierung in Tobruk eingestellt“ worden, heißt es in der Antwort (18/8593) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8358).

„Im Zuge der Machtkämpfe zwischen den Regierungen in Tobruk und Tripolis haben sich auf Initiative der Regierung in Tobruk entsprechende Gegeninstitutionen herausgebildet“, schreibt die Bundesregierung. Es bestünden aktuell zwei konkurrierende Zentralbanken, zwei konkurrierende Nationale Ölgesellschaften und zwei konkurrierende Investitionsbehörden. „Diejenigen Institutionen, die jeweils schon vor der Spaltung Libyens etabliert waren, also die Zentralbank, die Ölgesellschaft und die Investitionsbehörde in der Hauptstadt Tripolis, verhalten sich loyal zum Präsidialrat und zur Einheitsregierung.“

Die Bundesregierung habe ihre Bereitschaft zur Unterstützung der libyschen Einheitsregierung im Bereich der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit geäußert. Über konkrete Maßnahmen zur Beratung und zum Kapazitätsaufbau in den Bereichen Polizei, Strafjustiz, Terrorismusbekämpfung, Grenzmanagement und Migration werde zu entscheiden sein, sobald konkrete libysche Anträge vorliegen. Die Unterstützungsleistungen aller Akteure würden dann im Rahmen der internationalen Koordinierung durch die United Nations Support Mission in Libya (UNSMIL) abzustimmen sein.

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