+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

13.06.2016 Inneres — Antrag — hib 355/2016

Transport von Flüchtlingen

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke dringt darauf, die Sanktionsregelungen für Beförderungsunternehmen im Aufenthaltsgesetz, „die den Transport von Schutzsuchenden mit Zwangsgeldern sanktionieren“, aufzuheben. In einem Antrag (18/8701) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Zudem soll sich die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass in einer EU-Richtlinie vom Juni 2001 „eindeutig klargestellt wird, dass der Transport von Schutzsuchenden nicht mit Sanktionen für Beförderungsunternehmen belegt werden darf“.

In der Vorlage äußert sich die Fraktion, „bestürzt und beschämt darüber, dass das Mittelmeer infolge der Abschottungspolitik der EU vor Flüchtlingen zu einem Massengrab geworden ist“. Weit mehr als 30.000 Menschen seien in den vergangenen Jahrzehnten im Mittelmeer ertrunken oder auf andere Weise zu Tode gekommen. Im laufenden Jahr seien nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen bereits mehr als 2.500 Menschen im Mittelmeer gestorben,

Ein „wesentlicher Baustein der europäischen Abschottungspolitik“ seien Sanktionsregelungen für Beförderungsunternehmen, vor allem Flug- und Schiffsgesellschaften, die Menschen ohne gültige Papiere oder eine Einreiseerlaubnis in die Europäische Union beziehungsweise nach Deutschland transportieren, heißt es in dem Antrag weiter. Die Beförderungsunternehmen würden dadurch nicht nur zum Rücktransport der unerlaubt eingereisten Personen verpflichtet, sondern auch mit zum Teil drastischen Bußgeldern belegt. Dadurch werde „das Grundrecht auf Asyl in der Praxis ausgehebelt“, schreibt die Fraktion und beklagt, dass „Schutzsuchende hierdurch in die Hände von zum Teil kriminell agierenden Schleusernetzwerken getrieben werden und dabei ihr Leben nicht nur riskieren müssen, sondern sehr häufig auch verlieren“.

Marginalspalte