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14.06.2016 Inneres — Anhörung — hib 357/2016

Anhörung zu Anti-Terror-Paket

Berlin: (hib/STO) Um das neue Anti-Terror-Paket der schwarz-roten Regierungskoalition geht es am Montag, 20. Juni 2016, in einer Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 13.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 300) beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet, darunter die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, sowie die Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Bundespolizei, Hans-Georg Maaßen, Holger Münch und Dieter Romann. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 16. Juni beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Der von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf „zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ (18/8702) sieht vor, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) spezielle Befugnisse einzuräumen zur Einrichtung gemeinsamer Dateien „mit wichtigen ausländischen Partnerdiensten, insbesondere der Nachbarstaaten und anderer EU- beziehungsweise Nato-Mitgliedsstaaten“. Ferner soll die Bundespolizei wie bereits „nahezu alle Polizeien der Länder und das Bundeskriminalamt“ die Befugnis erhalten, sogenannte Verdeckte Ermittler schon zur Gefahrenabwehr und nicht erst zur Strafverfolgung einzusetzen.

Vorgesehen ist zudem, Erbringer von Telekommunikationsdiensten zu verpflichten, die Identität von Prepaid-Kunden - zu deren Erhebung sie bereits nach geltendem Recht verpflichtet sind - anhand geeigneter Identitätsdokumente wie Personalausweise oder Reisepässe zu überprüfen. Darüber hinaus sollen unter anderem Strafbarkeitslücken geschlossen werden, „die bei der Unterstützung der Weiterbetätigung verbotener Vereinigungen bestehen“.

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