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14.06.2016 Inneres — Antwort — hib 357/2016

Polizeiliche Zusammenarbeit mit Ägypten

Berlin: (hib/STO) Die polizeiliche Zusammenarbeit mit Ägypten ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/8598) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8449). Danach ist Ägypten „als Herkunfts- und Transitland im Bereich der illegalen Migration und der damit einhergehenden Kriminalitätsphänomene sowie aufgrund zahlreich bestehender Flugverkehrsrouten zwischen Deutschland und Ägypten für die bundespolizeiliche Aufgabenwahrnehmung von Bedeutung“. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, ist sie auch im Bereich der Terrorismusbekämpfung an einer Zusammenarbeit interessiert.

Mit Blick auf die aktuelle Migrationslage beabsichtigt die Bundespolizei den Angaben zufolge „im Rahmen der Vorverlagerungsstrategie die Zusammenarbeit mit ägyptischen (Grenz-)Polizeibehörden durch Maßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe im Bereich Grenzschutz zu intensivieren“. Ziel dieser Maßnahmen sei es, „die polizeilichen Kompetenzen der ägyptischen (Grenz-) Polizeibehörden zu stärken sowie das Verständnis einer nach demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen und Menschenrechten verpflichteten Polizei zu vermitteln“.

Darüber hinaus wurde der ägyptischen Seite laut Antwort im Nachgang auf den Anschlag einer russischen Passagiermaschine zur Verbesserung der Luftsicherheit eine Intensivierung der Zusammenarbeit angeboten. Vor diesem Hintergrund sei auch im April 2016 der Standort eines Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten der Bundespolizei in Ägypten implementiert und zum gleichen Zeitpunkt personell besetzt worden.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass sie bei der polizeilichen Zusammenarbeit mit anderen Staaten auf die Einhaltung der Menschenrechte sowie das Gelten demokratischer und rechtsstaatlicher Werte und Grundsätze achte. Neben der Sicherheitslage werde besonders die Menschenrechtslage „ständig und kritisch beobachtet“. Dies geschehe vor allem im Hinblick auf Kooperationsbeschränkungen.

Das bedeute, dass bei Bekanntwerden von Menschenrechtsverletzungen sowie bei Nichteinhaltung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze die polizeiliche Zusammenarbeit mit diesen Staaten reduziert beziehungsweise komplett eingestellt wird, schreibt die Bundesregierung weiter. Sie beobachte die Entwicklungen in Ägypten genau und berücksichtige diese wie bisher im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis.

Die polizeiliche Zusammenarbeit mit Ägypten dient der Bundesregierung zufolge „ grundsätzlich dem Informationsaustausch und der Vermittlung sowie Förderung rechtsstaatlicher Werte und Grundsätze im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe“. Der Informationsaustausch mit Ägypten erfolge gemäß der gesetzlichen Vorgaben sowie rechtsstaatlichen Prinzipien unter Einhaltung der bestehenden Kooperationsbeschränkungen. Die Übermittlung insbesondere personenbezogener Daten richte sich vorrangig nach den Vorschriften des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen.

Wie die Bundesregierung ferner darlegt, drückt sie „regelmäßig öffentlich und in Gesprächen mit der ägyptischen Regierung ihre Sorge über die Menschenrechtslage in Ägypten aus“. Vorrangiges Ziel der polizeilichen Zusammenarbeit sei die Unterstützung bei der Entwicklung rechtsstaatlicher Sicherheitsstrukturen „sowie die Stärkung des Bewusstseins für die Menschenrechte gemäß der Menschenrechtscharta der UN und rechtsstaatliche Prinzipien innerhalb der Polizei“.

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